Datenschutz — was hat es damit auf sich?

Hier erklä­ren wir das Drum und Her­um der neu­en Rechts­la­ge ab dem 25. Mai 2018 — so gut das nach dem heu­ti­gen Stand geht. Wenn Sie gleich ans Ein­ge­mach­te wol­len, kli­cken Sie auf unsere

Daten­schutz­er­klä­rung.

Worum geht es hier eigentlich?

Es geht um Daten­schutz. Eine gute Sache! Man möch­te ihn ger­ne für sich in Anspruch neh­men. Was bedeu­tet das aber kon­kret? Wir möch­ten Ihnen das an die­ser Stel­le erklären.

Das Grundproblem

Auf der einen Sei­te ste­hen Unter­neh­men, die immer mehr wis­sen wol­len. Auf der ande­ren Sei­te sind die Nut­zer, die meist ahnungs­los ihre Daten preis­ge­ben. Es gab auch in der Ver­gan­gen­heit Geset­ze, die Regeln in die­sem kom­ple­xen Sze­na­rio auf­ge­stellt haben. Wie sich aller­dings gezeigt hat, waren die­se nicht ausreichend.

Der heutige Stand

Die Euro­päi­sche Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) soll nun die­sen Zustand ver­bes­sern und mehr Rechts­si­cher­heit brin­gen. Ob das gelingt, das wird sich erst zei­gen. Der Ansatz, der den Schutz von Pri­vat­per­so­nen in den Mit­tel­punkt stellt, ist aller­dings zu begrüssen.

Wie sieht es bei uns aus?

Es besteht inner­halb des Inter­net­an­ge­bo­tes des Freun­des­krei­ses Juis­ter Bahn­hof die Mög­lich­keit, per­sön­li­che oder geschäft­li­che Daten ein­zu­ge­ben. Das kön­nen bei­spiels­wei­se eMail-Adres­sen, Namen, Kom­men­ta­re und ande­res sein. Der Freun­des­kreis Juis­ter Bahn­hof muss sicher­stel­len, dass bei der Spei­che­rung und Ver­wen­dung die­ser Daten alles mit rech­ten Din­gen zugeht.

Das bedeu­tet unter ande­rem, dass wir kei­ne unnö­ti­gen Daten erhe­ben, die ein­ge­ge­be­nen Daten sicher spei­chern, Ihnen auf Anfor­de­rung Aus­kunft über die erho­be­nen Daten zukom­men las­sen und die Daten dann löschen muss, wenn sie nicht mehr benö­tigt werden.

Anders for­mu­liert: Wir haben Pflich­ten, Sie haben Rech­te. Die­se erge­ben sich aus ver­schie­de­nen Geset­zen und Ver­ord­nun­gen (sie­he rechts). Kurz: Viel Arbeit für uns.

  1. Es ist komplex.
  2. Wir müs­sen Ihnen ver­ständ­lich erklä­ren, was wir mit Ihren Daten machen.

Ist das wirklich alles neu?

Nein, wer vor dem Inkraft­tre­ten der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung eine Web­sei­te betrie­ben hat, die fair und gut war, hat­te auch damals bereits Rege­lun­gen instal­liert, die weit­ge­hend der heu­ti­gen Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung entsprachen.

Datenschutz-Grundverordnung

Die Euro­päi­sche Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018. Zudem wur­de das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) an die­se Ver­ord­nung angepasst.

Die DGSVO wirkt grund­sätz­lich unmit­tel­bar in allen EU-Mit­glieds­staa­ten. Die Mit­glied­staa­ten haben jedoch eini­ge Mög­lich­kei­ten, durch eige­ne Rechts­vor­schrif­ten das Recht auf den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten gemäß der neu­en Ver­ord­nung mit dem Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Infor­ma­ti­ons­frei­heit in Ein­klang zu brin­gen. Wer mehr dazu wis­sen möch­te, kann unter die­sem Link wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen finden:

Nachlesen: DGSVO

Auf der Web­site des Bun­des­be­auf­trag­ten für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit fin­den Sie umfang­rei­ches Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al zum The­ma. Ins­be­son­de­re wei­sen wir auf das Doku­ment „DSGVOBDSG, Tex­te und Erläu­te­run­gen“ hin. Es ist ein gutes Nach­schla­ge­werk. Hier ist der Link zur Seite:

Dort fin­den Sie im unte­ren Bereich das emp­foh­le­ne Doku­ment (Link zuletzt geprüft am 21. Okto­ber 2019).