Hier erklären wir das Drum und Herum der neuen Rechtslage ab dem 25. Mai 2018 — so gut das nach dem heutigen Stand geht. Wenn Sie gleich ans Eingemachte wollen, klicken Sie auf unsere
Worum geht es hier eigentlich?
Es geht um Datenschutz. Eine gute Sache! Man möchte ihn gerne für sich in Anspruch nehmen. Was bedeutet das aber konkret? Wir möchten Ihnen das an dieser Stelle erklären.
Das Grundproblem
Auf der einen Seite stehen Unternehmen, die immer mehr wissen wollen. Auf der anderen Seite sind die Nutzer, die meist ahnungslos ihre Daten preisgeben. Es gab auch in der Vergangenheit Gesetze, die Regeln in diesem komplexen Szenario aufgestellt haben. Wie sich allerdings gezeigt hat, waren diese nicht ausreichend.
Der heutige Stand
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll nun diesen Zustand verbessern und mehr Rechtssicherheit bringen. Ob das gelingt, das wird sich erst zeigen. Der Ansatz, der den Schutz von Privatpersonen in den Mittelpunkt stellt, ist allerdings zu begrüssen.
Wie sieht es bei uns aus?
Es besteht innerhalb des Internetangebotes des Freundeskreises Juister Bahnhof die Möglichkeit, persönliche oder geschäftliche Daten einzugeben. Das können beispielsweise eMail-Adressen, Namen, Kommentare und anderes sein. Der Freundeskreis Juister Bahnhof muss sicherstellen, dass bei der Speicherung und Verwendung dieser Daten alles mit rechten Dingen zugeht.
Das bedeutet unter anderem, dass wir keine unnötigen Daten erheben, die eingegebenen Daten sicher speichern, Ihnen auf Anforderung Auskunft über die erhobenen Daten zukommen lassen und die Daten dann löschen muss, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Anders formuliert: Wir haben Pflichten, Sie haben Rechte. Diese ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen (siehe rechts). Kurz: Viel Arbeit für uns.
- Es ist komplex.
- Wir müssen Ihnen verständlich erklären, was wir mit Ihren Daten machen.
Ist das wirklich alles neu?
Nein, wer vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung eine Webseite betrieben hat, die fair und gut war, hatte auch damals bereits Regelungen installiert, die weitgehend der heutigen Datenschutz-Grundverordnung entsprachen.
Datenschutz-Grundverordnung
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018. Zudem wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an diese Verordnung angepasst.
Die DGSVO wirkt grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Mitgliedstaaten haben jedoch einige Möglichkeiten, durch eigene Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der neuen Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Wer mehr dazu wissen möchte, kann unter diesem Link weitergehende Informationen finden:
Nachlesen: DGSVO
Auf der Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit finden Sie umfangreiches Informationsmaterial zum Thema. Insbesondere weisen wir auf das Dokument „DSGVO – BDSG, Texte und Erläuterungen“ hin. Es ist ein gutes Nachschlagewerk. Hier ist der Link zur Seite:
Dort finden Sie im unteren Bereich das empfohlene Dokument (Link zuletzt geprüft am 21. Oktober 2019).